Seit langer Zeit streiten sich die Experten darüber, ob zur Impressumspflicht auch die Angabe einer E-Mailadresse gehört oder ob ein Kontaktformular ausreichend ist. Auf einer betreuten Webseite habe ich vorsichtshalber eine webmaster@xxxxxxxx.xx angegeben, aber auch gleichzeitig darauf hingewiesen:
Diese E-Mail-Adresse dient der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dieser Webseite und wird gefiltert. Nutzen Sie bitte daher bitte das unten stehende Formular oder die Möglichkeiten unter dem Menüpunkt Ansprechpartner.
Früher oder später wir die Adresse natürlich mit Spam überflutet. Die erste Mail ist allerdings zielgerichtete Werbung. Eine Mezzosopranistin möchte sich für Konzerte vorstellen.
Könnte ich natürlich weiterleiten, aber:
1.) unverlangte Werbung an die falsche Adresse
2.) im Anhang befinden sich zwei Word-Dateien mit dem Lebenslauf der Dame
und am schlimmsten:
3.) ebenso hat sie zwei MP3-Dateien mit Gesangsproben angehängt.
Gibt es irgendeinen Grund warum man Menschen unverlangt riesige Mails schicken muss?